Es soll zukünftig einen neuen, EU-weiten Mindeststandard für den Zugang zum Anwalt in Strafverfahren geben. Am 28. Mai 2013 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf einen entsprechenden Richtlinientext.
Aus Sicht des DAV stellt dieser einen Meilenstein zur Schaffung gemeinsamer Verfahrensrechte dar. Hierzu hatte der DAV um ein Verwässern der Beschuldigtenrechte durch die Mitgliedsstaaten zu verhindern, mehrfach Stellungnahmen abgegeben (Vergleiche DAV Stellungnahmen 64/2011 und 59/2012). Nun müssen das Parlament und der Rat den Kompromiss noch formell annehmen anschließen haben die Mitgliedsstaaten dann zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht drei Jahre Zeit.