Der Bundestag hat am 16. Mai 2013 das 2. KostRMoG und das Gesetz zur Änderung der Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechtes verabschiedet. Der Bundesrat hat diese Gesetze in seiner Sitzung am 07.06.2013 dem Vermittlungsausschuss vorgelegt (BR‑Drs 381/13(B) und 382/13(B)). Das 2. KostRMoG enthält neben einer Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung auch eine Erhöhung der Gerichtsgebühren.
Die Änderungen im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe sollen zu einer Reduzierung der Ausgaben führen. Der Vermittlungsausschuss wird in seiner Sitzung am 26. Juni 2013 unter TOP 8 und 9 beide Gesetze beraten. Sollte eine schnellen Einigung erzielt werden, wäre eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode möglich. Der Bundestag könnte dann in seiner Sitzung am 27. Juni 2013, der Bundesrat am 5. Juli 2013 abschließend entscheiden.