Seit dem 01.10.2013 sorgen private Unternehmen für die Sicherheit in den Landgerichten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz und Zwickau.

Da die privaten Sicherheitsdienstleister im Notfall keinen unmittelbaren Zwang ausüben dürfen, werden Justizwachtmeister diese bei ihren Tätigkeiten zur Seite stehen.

Justizminister Martens begründete diesen Schritt mit Kosteneinsparungen.

(Quelle: http://www.mdr.de/sachsenspiegel/sicherheitskontrollen-gerichte-sachsen102_zc-1b6dad2f_zs-c5332a56.html)