Am 08.04.2014 hat der EuGH per Urteil (AZ: C-293/12, C-594/12) entschieden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte auf Achtung das Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten darstellt und deshalb nicht mit der europäischen Grundrechtecharta in Einklang zu bringen sei..

In: Legal Tribune Online vom 08.04.2014

(http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-urteil-c-293-12-c-594-12-eugh-kippt-vorratsdatenspeicherung/)