Aktuelles:
22.10.2024, 19. 00 Uhr – Beyerhaus, Ernst Schneller Str.06, Leipzig
Fortbildungsveranstaltung: „Verwaltungsrechtliche Verfahren im Polizeirecht“
Referentin: RAin Anna Luczak, Berlin
Wenn Sie wegen des Verdachts einer Straftat vorläufig festgenommen oder unvorhersehbar durch Polizei oder Staatsanwaltschaft anderen strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen wurden, sollten Sie sofort mit einem erfahrenen Strafverteidiger oder einer erfahrenen Strafverteidigerin Kontakt aufnehmen.
Sie haben das Recht, sich jederzeit, auch schon vor einer Vernehmung, von einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin ihrer Wahl beraten zu lassen. Eine beabsichtigte Vernehmung muss verschoben werden, wenn Sie erklären, sich zunächst anwaltlich beraten lassen zu wollen. Es muss Ihnen die Gelegenheit gegeben werden, mit einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin Kontakt aufzunehmen. Die zeitnahe erste Beratung ist besonders wichtig, da die Weichen für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens oft am Anfang gestellt werden.
Unter der oben benannten Telefonnummer können Sie durch den Leipziger Strafverteidiger e.V. anwaltliche Hilfe in Strafsachen rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen sowie zu Zeiten, zu denen Anwaltskanzleien üblicherweise geschlossen sind – erhalten.
Erfahrene Strafverteidiger/Strafverteidigerinnen des Leipziger Strafverteidiger e.V. leisten sofortigen anwaltlichen Beistand.
Beachten Sie aber bitte: Der Notdienst ist nur für diese dringenden Fälle reserviert. Der Notdienst ist kein kostenloser Rechtsrat zu Fragen, deren Beantwortung ein Anwalt auch zu den üblichen Geschäftszeiten vornehmen könnte. Es handelt sich nicht um eine Auskunftsstelle zu anderen, als dringenden strafrechtlichen Fragen.